AGB

I. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Bei Bauleistungen gilt VOB/B als vereinbart.
1.2. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.
An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert bzw. nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

2. Termine

2.1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände unmöglich gemacht wird, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat. Als solche Umstände gelten auch Änderungen sowie fehlende Unterlagen (z. B. Baugenehmigungen).

2.2. Der Kunde hat in Fällen des Verzugs bei Bauleistungen nur dann Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Kalenderfrist schriftlich vereinbart wurde und der Kunde nach Ablauf eine angemessene Nachfrist gesetzt und den Entzug des Auftrags angedroht hat.

3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Der entstandene und belegbare Aufwand (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit) wird berechnet, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1. der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
3.2. ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist, ohne Verschulden des Werkunternehmers;
3.3. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
3.4. bei gewünschten Kostenvoranschlägen: Demontierte Teile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Kostenerstattung zurückversetzt — außer bei verweigerter Zustimmung oder unnötiger Demontage.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Reparaturen an Gegenständen

4.1.1. Gesetzliche Gewährleistungsfristen gelten, außer bei vollständiger Vereinbarung der VOB/B.
Ist der Kunde Unternehmer/öffentliche juristische Person, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, außer bei Bau- oder Baustoffmängeln.

4.1.2. Bei Lieferung gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer oder öffentliche juristische Person ist.

4.1.3. Der Kunde muss zur Mängelbeseitigung Zeit und Gelegenheit geben; ersetzte Teile gehen ins Eigentum des Werkunternehmers über.

4.1.4. Stellt sich heraus, dass der gemeldete Fehler eine andere Ursache hat als der ursprüngliche Reparaturgegenstand, liegt kein Gewährleistungsfall vor; der Aufwand wird berechnet.

4.1.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:

falsche Bedienung,

falschen Anschluss,

höhere Gewalt,

Verschleiß durch Überbeanspruchung,

nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,

Verschmutzung,

außergewöhnliche mechanische, chemische, atmosphärische Einflüsse,

Gebrauchsteile.

4.1.6. Gewährleistung erlischt bei Änderungen ohne Zustimmung des Werkunternehmers.

4.1.7. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen.

4.1.8. Haftung besteht bei Verschulden. Bei Beschädigung besteht Anspruch auf lastenfreie Instandsetzung oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.1.9. Haftpflichtdeckung maximal 1.000.000 €.

4.2. Bauleistungen

Es gilt ausschließlich § 13 VOB/B.

5. Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

5.1. Pfandrecht an im Besitz befindlichen Gegenständen wegen aller Forderungen aus dem Auftrag.

5.2. Bei Nichtabholung nach 4 Wochen: Lagergeld.
Nach 3 Monaten: Haftungsausschluss, Verkaufsandrohung 1 Monat vorher. Verwertung zur Forderungsdeckung erlaubt.

6. Eigentumsvorbehalt bei Reparaturen

Eingebaute Teile bleiben Eigentum des Werkunternehmers bis vollständiger Zahlung.
Bei Zahlungsverzug darf Ausbau verlangt werden; Kosten trägt der Kunde.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Endpreise inkl. MwSt.
7.2. Zusatzleistungen werden nach Aufmaß/Zeit berechnet.
7.3. Bei länger als 1 Monat laufenden Aufträgen: Abschlagszahlungen von 90 % nach Leistungsstand.
7.4. Einbehaltene Sicherheiten werden banküblich verzinst.

II. Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum des Verkäufers.
Weiterveräußerung nur im normalen Geschäftsgang bei vorheriger Abtretung der Forderung.
Pfändungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

2. Abnahme und Abnahmeverzug

Bei Nichtabnahme Nachfristsetzung, danach anderweitige Verfügung möglich.
Schadensersatz ohne Nachweis pauschal 20 % des Preises (außer geringerer Schaden nachweisbar).

3. Gewährleistung und Haftung

3.1. Neue Gegenstände: 2 Jahre Gewährleistung; offensichtliche Mängel innerhalb 10 Werktagen melden.
3.2. Ersatzlieferung möglich; bei Fehlschlagen Rücktritt oder Minderung.
3.3. Kaufbelege sind vorzulegen.
3.4. Punkt I.4.1.4 gilt sinngemäß.
3.5. Eingriffe des Kunden führen nur bei nachgewiesenem ursächlichem Zusammenhang zum Ausschluss.
3.6. Weitere Ansprüche ausgeschlossen außer bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
3.7. Gebrauchtware: Gewährleistung ausgeschlossen, außer gesetzlich zwingend.
3.8. Haftpflichtdeckung bis 1.000.000 €.

4. Rücktritt
Verkäufer kann zurücktreten bei:

4.1.1. höherer Gewalt, Streik, unverschuldeten Umständen,

4.1.2. Zahlungsverzug >14 Tage trotz Nachfrist,

4.1.3. falschen Angaben des Kunden.

Kunde kann zurücktreten, wenn:

Verkäufer trotz Nachfrist nicht liefert, außer bei höherer Gewalt.

Rücktrittsfolgen:

Rückgewähr beiderseits; Kunde ersetzt Aufwendungen, Schäden und Nutzungswert.

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1. Preise und Zahlungen

1.1. Endpreise ab Betriebssitz inkl. MwSt.
1.2. Rechnungen sofort fällig; Teilzahlungen nur bei schriftlicher Vereinbarung.
1.3. Reparaturen sind bar zu bezahlen.
1.4. Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe.

2. Gerichtsstand

Ravensburg, sofern der Kunde Kaufmann oder öffentliche juristische Person ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3. Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.